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Arbeitnehmerveranlagung



Beratung, Erstellung und elektronische Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden gem. § 4 BiBuG., unter Berücksichtigung aller Absetzposten (Familienbonus Plus, Pendlerpauschale, etc.)

Auch als Incentive für Ihre Dienstnehmer.

Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung (freiwillige Arbeitnehmerveranlagung) haben Sie fünf Jahre Zeit.

Die verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung muss vor dem 30. April bzw. 30. Juni (bei Online-Erklärungen) des Folgejahres eingebracht werden.

Fragen? Das erste Gespräch ist kostenlos.