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Gemäß § 3 Abs 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz – BibuG
Vorbereitende Abstimmarbeiten, Klärung der offenen Fragen
Klientenbesprechung
Übermittlung der Finanzamt-Bescheide an Klienten
sowie
Arbeitnehmerveranlagung (bei Bedarf für die letzten 5 Jahre) und Übermittlung über FinanzOnline
Jahresabschluss nach § 5 ESTG durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit denen wir seit Jahren kooperieren, inklusive der Übermittlung der Bilanz an die zuständigen Behörden (Finanzamt, Firmenbuch).