Corona - aktuelle Infos
- Stand: 19. Jänner 2021 -
(Und: Ja, es wird mir ein Vergnügen sein, diese Seite bald ersatzlos löschen zu müssen, weil nicht mehr aktuell...)
HOME-OFFICE
-Stand: 29.1.2021-
Absetzbare Werbungskosten für Dienstnehmer: max. 300 Euro jährlich, für den Kauf von Arbeitsbedarf.
Für Dienstgeber sind Aufwendungen bis max. 300 Euro/Jahr für Mehrkosten der Dienstnehmer steuerfrei. Wird die Obergrenze von 300 Euro/Jahr nicht ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Pauschale im Rahmen der Werbungskosten geltend zu machen.
Die Homeoffice-Vereinbarung ist freiwillig, bis 2023 befristet und wird danach evaluiert.
Arbeitsrechtlich (Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz, Arbeitnehmerschutz, etc.) ändert sich wenig. Eventuelle Schäden die durch Einwirkung des privaten Umfelds des Dienstnehmers entstehen, werden dem Dienstnehmer zugerechnet.
Empfehlenswert: eine schriftliche Vereinbarung mit einer Widerrufsfrist von einem Monat.
Lockdown-Verlängerung bis voraussichtlich 7.2.2021.
- Verlängerung des Härtefall-Fonds bis voraussichtlich Ende Juni 2021.
- Neue Maßnahme der Bundesregierung: Ausfallsbonus. Antragstellung durch Unternehmer selbst über FinanzOnline. Der Auszahlungsbetrag versteht sich als Vorschuss-Zahlung.
Durch den Antrag entsteht die Verpflichtung, vor Ende 2021 einen Antrag auf Fixkostenzuschuss II zu stellen, welcher verpflichtend durch einen Steuerberater einzubringen ist.
Melden Sie sich bei uns: wir kooperieren mit Steuerberatern die die Erledigung zu leistbaren Tarifen übernehmen, unabhängig von Ihrer Vertretung.
- Fixkostenzuschuss und Verlustersatz: https://www.fixkostenzuschuss.at/
- Umsatzersatz: https://www.umsatzersatz.at/
Hilfe für indirekt Betroffene (Dienstleister, Zulieferer, etc.):
- Beantragung der Hilfe direkt über FinanzOnline, ab Ende Jänner 2021.
- Die Beantragung kann bis zu einer Auszahlungssumme von 5.000 Euro durch Unternehmer selbst erfolgen.
- Ab einem Auszahlungsbetrag von 5.000 Euro : verpflichtende steuerrechtliche Vertretung für die Antragsstellung.
- Grundlage für die Berechnung: Umsätze der Monate November und Dezember 2019, welche mit direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaftet wurden.
Coronahilfe für den Tourismus:
Angebote der Tourismusbank: https://www.oeht.at/produkte/Bundesministerium für Tourismus: https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/corona-ma%C3%9Fnahmenpaket.html
LINKS:
Überblick: Das Corona-Hilfefonds der österreichischen Bundesregierung
Familienhärtefonds
Finanzierung und Überbrückungsgarantie (COFAG)
Kurzarbeit (AMS)
Kurzarbeit (BMF)
Überblick Antragsberechtigung für den Lockdown-Umsatzersatz (BMF)
*Hinweis: Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.
_________BUCHHALTUNG WIEN G.BH e.U., FN 351034b, HG Wien, A-1010 Wien,Herrengasse 1-3, 2. Stock. Copyright: Lic. phil. Ana Maria Ivan, öffentlich bestellte Buchhalterin u. Personalverrechnerin, Geschäftsführerin. Festnetz: +4315337819, Mobil: +436764733977. Das Büro ist montags-donnerstags von 9:00-17:00 Uhr, freitags 9:00-14:00 Uhr besetzt, persönliche Termine müssen telefonisch unter +4315337819 oder +436764733977 vereinbart werden._________